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Bonusprogramme der Krankenkassen: Nachfragen lohnt sich!

Viele Eltern fragen, ob Krankenkassen einen Teil der Kurskosten übernehmen können. Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Einige Krankenkassen ermöglichen über Bonusprogramme oder Zuschuss-/Budgetmodelle eine (teilweise) Kostenerstattung für gesundheitsfördernde Maßnahmen. Ob ein Schwimmkurs darunter fällt, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Krankenkasse ab (Programmtyp, Region, Tarif, Nachweise, Alter des Kindes).


Wichtig: Dieser Beitrag ist informativ und unverbindlich. Er soll Eltern helfen, strukturiert bei ihrer Krankenkasse nachzufragen. Er ist keine Zusage und keine Garantie auf eine Erstattung oder eine bestimmte Höhe.


1) Welche Förderwege kommen bei Schwimmkursen typischerweise infrage?

A) Bonusprogramme (Punkte/Bonus → Geldprämie oder Zuschuss)

Viele Krankenkassen haben Bonusmodelle, bei denen gesundheitsfördernde Aktivitäten dokumentiert werden. Je nach Kasse kann das als Punkteprogramm funktionieren oder als Bonus für Kinder.


Wie das praktisch aussehen kann:

  • Eltern reichen Rechnung und/oder Teilnahme-/Erfolgsnachweis ein

  • die Kasse bewertet die Maßnahme nach ihren Bonusregeln

  • anschließend erfolgt eine Bonuszahlung oder eine Verrechnung im Bonusprogramm

Wichtig: Manche Kassen führen „Schwimmen/Schwimmkurs“ ausdrücklich als bonusfähig, andere eher allgemeiner („Bewegung“, „Sport“, „Gesundheitsförderung bei Kindern“). Daher lohnt sich die konkrete Nachfrage.



B) Zuschuss-/Budgetmodelle (Gesundheitsbudget, Extra-Budget, Satzungsleistung)

Einige Krankenkassen bieten ein jährliches Budget oder einen Zuschusstopf für bestimmte Gesundheitsleistungen. Darunter können – je nach Kasse – auch Kurse fallen, die Sicherheit, Bewegung und Gesundheitskompetenz fördern.


Typische Logik:

  • Kurs wird zunächst selbst bezahlt

  • Eltern reichen Rechnung + Nachweise ein

  • die Kasse erstattet bis zu einem Maximalbetrag (fester Betrag oder anteilig)

Wichtig: Die Höhe kann stark variieren und es kann Grenzen geben (z. B. „einmal jährlich“, „pro Kind“, „bis Betrag X“).



C) Präventionsförderung (nur wenn die Krankenkasse das so einordnet)

Manche Krankenkassen erstatten Leistungen unter dem Stichwort „Prävention“ – häufig aber nur, wenn formale Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Schwimmkurs ist nicht automatisch ein Präventionskurs in diesem Sinn, wird aber bei einzelnen Kassen ggf. dennoch im Rahmen von Bonus-/Zuschusslogiken anerkannt.

Für Eltern heißt das: Nicht pauschal mit Präventionskurs argumentieren, sondern offen fragen, unter welchem Programm eine mögliche Förderung laufen könnte.



2) Was Eltern von uns als Schwimmschule als Nachweis bekommen

Damit Krankenkassen überhaupt prüfen können, braucht es nachvollziehbare Unterlagen. Bei uns erhalten Eltern:

  1. Rechnung über die Kursgebühr

    • mit klaren Angaben zu Kurs, Zeitraum und Zahlung

  2. Urkunde zum Abschluss im Grundkurs

    • mit dem erreichten Schwimmabzeichen

    • und einer Beschreibung der Kursinhalte sowie der erlernten Fertigkeiten (z. B. Wassergewöhnung, Sicherheit im Wasser, grundlegende schwimmerische Fähigkeiten – je nach Kursstand)

Diese Kombination ist in der Praxis hilfreich, weil sie sowohl den finanziellen Nachweis (Rechnung) als auch einen inhaltlichen/erfolgsbezogenen Nachweis (Urkunde) abdeckt. Ob das für die jeweilige Krankenkasse genügt oder ob zusätzliche Angaben nötig sind, entscheidet die Kasse.



3) So sollten Eltern bei ihrer Krankenkasse anfragen

Eltern kommen am schnellsten ans Ziel, wenn sie die Krankenkasse nicht allgemein fragen („Übernehmen Sie Schwimmkurse?“), sondern strukturiert:

Empfohlene Fragen:

  1. „Gibt es bei Ihnen ein Bonusprogramm oder einen Zuschuss für Schwimmkurse / Schwimmlernkurse für Kinder?“

  2. „Falls ja: Läuft das über ein Bonusprogramm oder über ein Budget/Zuschussmodell?“

  3. „Welche Nachweise benötigen Sie für eine mögliche Erstattung?“

    • „Rechnung + Urkunde/Abzeichen-Nachweis liegt vor.“

  4. „Gibt es einen Maximalbetrag oder Grenzen (pro Jahr / pro Kind / pro Maßnahme)?“

  5. „Gibt es Vorgaben zur Kursdauer oder Mindestteilnahme?“

  6. „Wie soll die Einreichung erfolgen (App/Portal, Post, Upload)?“

Formulierungen, die bewusst unverbindlich bleiben:

  • „Könnten Sie bitte prüfen, ob … im Rahmen Ihres Bonus-/Zuschussprogramms berücksichtigt werden kann?“

  • „Welche Unterlagen benötigen Sie für eine mögliche Erstattung?“

  • „Gibt es eine maximale Förderung bzw. Bedingungen?“

Damit wird klar: Es geht um eine Prüfung, nicht um eine zugesicherte Leistung.



4) Welche Höhe ist realistisch?

Die Bandbreite ist groß. Je nach Programm kann es sein:

  • fester Zuschussbetrag (z. B. einmalig oder jährlich)

  • prozentuale Beteiligung bis zu einer Obergrenze

  • Bonuszahlung abhängig von Punkten/Regeln

Deshalb ist die wichtigste Information für Eltern nicht „wie viel“, sondern:

  • welcher Programmtopf zuständig ist und

  • welche Nachweise gebraucht werden (bei uns: Rechnung + Urkunde im Grundkurs).



5) Mini-Checkliste für Eltern (für den Anruf / die Mail)

  •  Frage nach: Bonusprogramm oder Zuschussbudget

  •  Nenne: Schwimmkurs/Schwimmlernkurs (Grundkurs)

  •  Unterlagen vorhanden: Rechnung + Urkunde mit Abzeichen & Kursinhalten

  •  Kläre: Maximalbetrag, Häufigkeit, Fristen, Einreichweg

 
 
 

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